Haus Rebenhof
 Bad Dürkheim erleben, in unseren Ferienwohnungen erholen, die "Deutsche Weinstrasse" und die "Pfalz" genießen.

Allgemeine Vertragsbedingungen

§1   Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

1.         Unsere Bedingungen gelten für die Zimmernutzung der Ferienwohnungen, Inhaber Klaus Hofmann, Hinterbergstr.37, 67098 Bad Dürkheim,   sowie für alle unsere weiteren Leistungen und Lieferungen.

2.         Die gebuchte Ferienwohnung steht dem Gast ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Ein Anspruch auf früherer Bereitstellung besteht nicht.

3.         Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

 

§ 2   Angebot und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt auf Buchungsanfrage des Gastes und unsere entsprechende Buchungsbestätigung zustande. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

 

§ 3  Preise und Zahlungsbedingungen

 1.         Der Gast ist verpflichtet die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen.

2.         Die Preise schließen die jeweils geltende  Mehrwertsteuer mit ein. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen und sich der von uns allgemein für solche Leistungen berechnete Preis erhöht. Der Gast ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.

3.         Dem Gast stehen zwei Zahlungsmittel zu Verfügung: Zahlung in bar am Anreisetag oder Überweisung spätestens 8 Tage vor dem Anreisetag. Der Gesamtpreis ist somit bei Wahl des Zahlungsmittels Barzahlung am Anreisetag fällig, bei Wahl des Zahlungsmittels Überweisung 8 Tage vor dem Anreisetag. Geht die Zahlung trotz Mahnung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

4.         Wir sind berechtigt bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.

 

§ 4 Haftung für Schäden

1.         Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Gastes, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren  Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

2.         Für eingebrachte Sachen des Gastes haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 3.500,00 €. Für Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld usw.) ist die Haftung begrenzt auf 800,00 €.

 

§ 5 Rücktritt des Gastes/Stornierung

a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

 Rücktritt bis zum 56. Tag vor Beginn der Mietzeit: kostenfrei
Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit: 70%

danach und bei Nichterscheinen: 90 %

 c) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

d) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

e) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

 

§ 6 Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

Wir sind berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, unbeschadet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn

-           die Ferienwohnung unter falschen oder irrtümlichen Angaben zur Person oder des Buchungszwecks gebucht wurde,

-           wir von Umständen erfahren, die eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisses des Gastes nahe legen, insbesondere, wenn der Gast unsere fälligen Forderungen nicht begleicht,

-           der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Insolvenz gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

In den vorgenannten Fällen stehen dem Gast keine Schadensersatzansprüche zu.

 

§ 7 Besondere Pflichten

1.         Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr zu räumen.

2.         Die Unter- und Weitervermietung des gebuchten Zimmers bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

 

§ 8 Pflichten des Mieters

a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

c) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

d) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

e) Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu erstatten.

§ 9 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Gast gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

§ 10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

1.         Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

2.         Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3.         Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz unseres Betrieb